Ausschreibung 2024 SPRINT | OLYMPISCH
VERANSTALTUNGSTERMIN
24. Mai 2025: SPRINT EINZEL und STAFFEL (offene Westerwaldmeisterschaften EINZEL)
25. Mai 2025: Wettkampfformat OLYMPISCH EINZEL und STAFFEL (offene Westerwaldmeisterschaften EINZEL)
WETTKAMPFORT
Strandbad Postweiher, Hohe Straße (B8), 56244 Freilingen
SCHIRMHERRSCHAFT
N.N.
DTU GENEHMIGUNGSNUMMER
11-24-01-05198
Veranstalter | Ausrichter
United Teams e.V.
Geschäftsstelle
Neckarstraße 48
68241 Mannheim
Wettkampforgane
Wettkampfleitung: United Teams e.V.
Wettkampfgericht: Lizenzkampfrichter der DTU e.V. / des RTV e.V.
Schiedsgericht: Veranstaltervertreter, Kampfrichtervertreter (TD), Verbandsvertreter (DTU/RTV)
DISTANZEN / FORMATE
SPRINT Einzel (Westerwaldmeisterschaft) und Staffel
0,5 km Schwimmen, 20 km Radfahren, 5 km Laufen.
OLYMPISCH Einzel (Westerwaldmeisterschaft) und Staffel
1,5 km Schwimmen, 40 km Radfahren, 10 km Laufen.
ZULASSUNGSKRITERIEN
Grundsätzlich kann am Löwentriathlon jeder teilnehmen, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Sportordnung der DTU (SpO), den Anti-Doping-Code (ADC), die Kampfrichterordnung (KrO), die Rechts- und Verfahrensordnung (RVO), die Disziplinarordnung (DzO), die Veranstalterordnung (VaO) sowie die in der Ausschreibung und in der Wettkampfbesprechung formulierten Bedingungen des Veranstalters für sich verbindlich an. Teilnehmer für die OLYMPISCHE Distanz (nur Einzel) benötigen einen gültigen DTU-Startpass, der beim Rad-Check-In vorzuweisen ist. Andernfalls muss eine Tageslizenz erworben werden (Kosten EUR 16,-; in bar beim Rad-Check-In).
Die Teilnahme von Startern in der Altersklasse Jugend A (AK 16-17) ist nur im Format SPRINT erlaubt und wird dort separat ausgewertet. In der Olympischen Distanz ist die Teilnahme erst ab der AK 18/19 möglich (das Geburtsjahr bestimmt das Alter). Alle Teilnehmer in den SPRINT-Distanzen und in der Olympischen Distanz, die am 25. Mai 2025 noch keine 18 Jahre alt sind, benötigen eine unterschriebene Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten nach § 4 der Sportordnung. Hier bitte das Formular der Einverständniserklärung runterladen, ausgefüllt und unterschrieben mitbringen und beim Rad Check-In abgeben.
Alle Teilnehmer der Altersklassenwertung SPRINT EINZEL und Olympisch EINZEL werden in die Wertung "offene Westerwaldmeisterschaft" einbezogen, unabhängig davon, ob sie einem Verein angehören.
Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit der persönlichen Ausrüstung selbst verantwortlich.
Organisationsgebühren
SPRINT
01.10.2024 bis 15.10.2024: EINZEL: € 55,- | Staffel: € 75,-.
16.10.2024 bis 31.12.2024: EINZEL: € 75,- | Staffel: € 85,-.
01.01.2025 bis 31.03.2025: EINZEL: € 85,- | Staffel: € 95,-.
01.04.2025 bis 12.05.2025: EINZEL: € 95,- | Staffel: € 110,-.
OLYMPISCH
01.10.2024 bis 15.10.2024: EINZEL: € 70,- | Staffel: € 90,-.
16.10.2024 bis 31.12.2024: EINZEL: € 90,- | Staffel: € 110,-.
01.01.2025 bis 31.03.2025: EINZEL: € 100,- | Staffel: € 120,-.
01.04.2025 bis 12.05.2025: EINZEL: € 120,- | Staffel: € 140,-.
In den Organisationsgebühren inkludiert ist die vom Rheinland-Pfälzischen Triathlonverband e.V. vom Veranstalter für jeden Teilnehmer ab der Altersklasse „Junior“ festgesetzte „Abgabe für Anti-Doping-Maßnahmen“ in Höhe von € 1,- pro Teilnehmer. Diese “Abgabe” muss vom Veranstalter an den RTV e.V. abgeführt werden, der davon “Anti-Doping-Maßnahmen” finanziert, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat und die beim RTV . Näheres dazu unter www.rtv-triathlon.de.
Für das Format OLYMPISCH ist ein DTU-Startpass oder eine Tageslizenz notwendig. Die Kosten der Tageslizenz betragen laut Gebührenordnung des RTV € 16,-. Von den Einnahmen der Tageslizenz in Höhe von € 16,- erhält die DTU € 8,- sowie der RTV € 4,-. Ein Anteil in Höhe von € 4,- verbleibt dem Veranstalter. Die Teilnehmer ohne DTU-Startpass, müssen die Tageslizenz in Höhe von € 16,- in bar (bitte passend!) vor dem Rad-Check-In entrichten.
Über die sonstigen Abgaben und Gebühren, die die Veranstalter an den RTV e.V. abführen müssen, siehe “Gebühren und Abgaben für Veranstalter”.
Die Startunterlagen werden an die postalische Adresse der Starter per Deutsche Post (Priority-Service mit Sendungsverfolgung) zugestellt. Dazu wird eine pauschale Zusatzgebühr in Höhe von € 5,- pro Teilnehmer zusätzlich zum Startgeld eingezogen. Es bestehen folgende Teilnehmerkontingente: SPRINT: 170 Teilnehmer, OLYMPISCH: 250 Teilnehmer. Nach Schluss der Onlineanmeldung sind keine Nachmeldungen nicht mehr möglich. Sogenannte "Up grades" (Höherstufungen z.B. von SPRINT auf OLYMPISCH) sind jederzeit gegen Ausgleich des Differenzstartgeldbetrages möglich. Dazu ist ein Mail erforderlich an info@loewentriathlon.de.
WERTUNGEN // PREISGELDER
Gesamtwertungen // Preisgelder:
Das Preisgeld SPRINT Einzel bei Männern und Frauen beträgt je:
1. Platz € 200,-; 2. Platz € 150,-, 3. Platz: € 75,-.
Das Preisgeld OLYMPISCH Einzel bei Männern und Frauen beträgt je:
1. Platz € 300,-; 2. Platz € 200,-, 3. Platz: € 100,-.
Altersklassenehrungen pro Wettkampfformat getrennt nach Männern und Frauen (Sachpreise).
Die schnellsten Männer und Frauen in den Formaten SPRINT EINZEL und OLYMPISCH EINZEL erhalten den Titel "Westerwaldmeister SPRINT" bzw. "Westerwaldmeister OLYMPISCH". Sie erhalten als Trophäe je einen handgefertigen Bembel aus Westerwälder Ton.
Wertungen Staffel: Die Staffelwettbewerbe haben keine Jahrgangswertung. Die jeweils schnellsten Staffeln werden im Rahmen der Siegerehrung geehrt (Sachpreise). Alle Preise, auch die Preisgelder werden nur im Rahmen der Siegerehrung an die Sieger und Platzierten persönlich ausgehändigt.
VERWENDUNG DER ORGANISATIONSGEBÜHR
Verkehrssicherungsmaßnahmen (Verkehrssicherungsmaterial für Straßensperrungen, Beschilderungen, umfassende Versicherungen), allgemeine Sicherungsmaßnahmen (Wasserrettung, Sanitätsdienste, Feuerwehr), Zeitnahme, Dienstleister, Nutzung des Strandbades und der Infrastruktur des Campingplatzes, Strom, Abwasser, Toiletten, Radständer, Absperrgitter, Finishermedaillen, behördliche Genehmigungsgebühren, Zielverpflegung, RTV-Gebühren (in Höhe von 7,5 Prozent der Startgelder der Teilnehmer), “Anti-Doping-Abgabe an den RTV” (in Höhe von pauschal € 1,- pro Teilnehmer), Kampfrichter, Übernachtungskosten und Wegekosten Kampfrichter, Onlineergebnislisten, Onlineurkunden, Sicherheitsdienste, Transportkosten, Beschallung, Moderation, Badekappen, Startnummern, Zuziehbeutel, Triathlonmagazin, Grafik, Internet, Verbrauchsmaterial.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter www.loewentriathlon.de/anmeldung Eine Anmeldung unter falschem Namen ist grob unsportlich und hat den sofortigen Ausschluss zur Folge. Damit darf im Gegensatz zur Disqualifikation das Rennen nicht zu Ende gebracht werden. Dies ist aus Versicherungsgründen und aus Haftungsgründen erforderlich. Siehe dazu auch die Sportordnung der DTU unter www.dtu-info.de.
Onlineanmeldeschluss ist der 12. Mai 2024 um 24:00 Uhr, bei Erreichen der Starterlimits entsprechend früher.
ZEITMESSUNG
Die Zeitmessung erfolgt über Transponder, die im Rahmen des Rad-Check-Ins ausgegeben werden und die am linken Fuß getragen werden müssen. Bei Verlust des Transponders werden dem Teilnehmer die Wiederbeschaffungskosten in Höhe von € 100,- in Rechnung gestellt.
RÜCKTRITT
Die Anmeldung ist verbindlich. Nachmeldungen sind nicht möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Startgelder ist ohne Ausnahme ausgeschlossen, auch dann, wenn der Löwentriathlon aufgrund höherer Gewalt, aufgrund von Naturkatastrophen, Terroranschlägen, oder Fällen von Pandemie oder aufgrund behördlicher Anordnung, oder aufgrund von vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen abgesagt, abgebrochen oder terminlich verschoben werden muss.
Es gelten die jeweils aktuell gültigen Coronabekämpfungsverordnungen und Hygienekonzepte sowie die darauf aufbauenden Infektionsschutzkonzepte des Veranstalters.
Kulanzregelung: Sollte der Löwentriathlon bis zum Stichtag 12. Mai 2024 aufgrund einer pandemischen Entwicklung von der zuständigen Genehmigungsbehörde untersagt werden, oder sollte eine behördliche Genehmigung bis zum Stichtag 12. Mai 2024 zurückgezogen werden, so werden allen Teilnehmern 70% der Nettostartgelder vom Veranstalter erstattet.
ZEITPLAN
Samstag, 24. Mai 2025
Zeitplan 2. Triathlon Bundesliga Süd
11:00 Uhr: Beginn Rad-Check-In mit Identitätskontrolle und Ausgabe Startnummer, Transponder, Badekappen.
12:30 Uhr: Ende Rad-Check-In.
12:50 Uhr: Begrüßung, Teampräsentation.
12:55 Uhr: Line up Männer Süd.
13:00 Uhr: Start Männer Süd.
13:35 Uhr: Line up Frauen Süd.
13:40 Uhr: Start Frauen Süd.
14:00 Uhr: Start AK Männer.
14:40 Uhr: Start AK Frauen.
15:00 Uhr: Siegerehrung Männer Süd.
15:10 Uhr: Siegerehrung Frauen Süd.
15:30 Uhr: Siegerehrung AK Männer.
15:40 Uhr: Siegerehrung Frauen Nord.
Zeitplan ist vorläufig unter Vorbehalt der Abstimmung bzw. Vorgaben der Ligaverantwortlichen, TD, EL.
Sonntag, 25. Mai 2025:
Zeitplan OLYMPISCH (Einzel und Staffel):
07:30 Uhr: Beginn Rad-Check-In mit Identitätskontrolle und Transponderausgabe (DTU-Startpass mitbringen und vorzeigen, sonst Tageslizenz € 16,- bar kaufen) beim Start „OLYMPISCH").
09:00 Uhr: Ende Rad-Check-In für Teilnehmer OLYMPISCH.
09:00 Uhr: Offizielle Begrueßung und Wettkampfbesprechung (Wassereinstieg Strandbad).
09:15 Uhr: Einschwimmen.
09:30 Uhr: Vorstartkontrolle.
09:45 Uhr: Start OLYMPISCH Männer, danach Frauen.
14:40 Uhr: Beginn Rad-Check-Out mit Transponderrückgabe: Nach dem Ende des Laufwettbewerbs.
Siegerehrung zeitnah nasch Wettkampfende und Ablauf Einspruchsfrist.
Stand: 24.05.2024. Die Zeitpläne sind vorläufig! Änderungen ausdrücklich vorbehalten.
REGELN Wechselzone / Rad-Check-In / Rad-Check-Out
Es gibt für die verschiedenen Teilnehmerfelder (SPRINT und OLYMPISCH) je eigene Wechselzonenbereiche mit je eigenem Rad-Check-In. Die jeweiligen Check-In-Ports teilen wir im Athletenbriefing vor dem Rennen mit! Direkt im Anschluss an den Rad-Check-In erhalten die Teilnehmer ihren Transponder, ihre Badekappe und einen Zuziehbeutel.
Die Radstellplätze sind nicht nummeriert, lediglich die Bereiche, innerhalb der Bereiche ist freie Platzwahl. Laufschuhe und Mütze/Kappe dürfen vor der Box abgelegt werden. Taschen, Rucksäcke, Zuziehbeutel sind in der Wechselzone nicht zugelassen. Die After-Race-Sachen können auf dem Gelände des Freibades in mit Gittern abgetrennte Bereiche deponiert werden. Für die Ausrüstungsgegenstände und die After-Race-Sachen ist jedwede Haftung des Veranstalters bei Beschädigung oder Verlust ausgeschlossen.
Zum Rad-Check-Out ist die Körperstartnummer, das Rad mit noch befestigter Startnummer sowie der Transponder mitzubringen, der am Ausgang der Wechselzone abzugeben ist. Ohne Transponderabgabe gibt es kein Auschecken!
REGELN SCHWIMMEN
Aus Sicherheitsgründen müssen alle Teilnehmer die Badekappen des Veranstalters tragen. Die Wassertemperatur wird eine Stunde vor Wettkampfbeginn durch den Einsatzleiter des Kampfrichterteams gemessen. Bei Wassertemperaturen unter 14 Grad Celsius wird ein Duathlon ausgetragen. Das arithmetische Mittel der Wassertemperaturen des Postweihers im Zeitraum Mitte bis Ende Mai liegt etwa zwischen 18 und 21 Grad Celsius. Zur Frage der Zulässigkeit von Kälteschutzanzügen bitte grundsätzlich die DTU-Sportordnung § 21 konsultieren und dabei auch die unterschiedlichen Regelungen für die Altersklassen beachten!
REGEL RADFAHREN
Die Radstrecke ist voll gesperrt. Es besteht eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Genehmigungsbehörde. Dies ist ein äußerst wichtiger Sicherheitsaspekt, den nicht alle Triathlonveranstaltungen bieten! Dennoch gilt für die Teilnehmer die Straßenverkehrsordnung (StVO), es besteht Rechtsfahrgebot, das Windschattenfahren (für die 2. Triathlon Bundesligen NORD und SÜD bestehen separate Regelungen) ist untersagt. Ein Startnummernaufkleber ist am Rad (Sattelstütze) zu befestigen, ein weiterer Startnummernaufkleber ist am Helm (von vorne oder von links sichtbar) zu befestigen, die Startnummer ist am Körper (von hinten sichtbar) zu tragen. Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit der persönlichen Ausrüstung selbst verantwortlich, d.h. die Haftung der Kampfrichter oder des Veranstalters/Ausrichters für mangelhaftes Sportgerät ist ausgeschlossen!
REGELN LAUFEN
Teilnehmer dürfen sich nicht von Nichtteilnehmern betreuen oder begleiten lassen. Die Startnummer ist (wegen der zusätzlichen manuellen Zieleinlaufkontrolle) von vorne sichtbar zu tragen.
Haftung
Die Teilnahme am Löwentriathlon erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten oder beauftragten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters für andere Schäden als solche der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, sowiet sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Der Veranstalter haftet nicht für Fahrräder und andere Ausrüstungsgegenstände, die auf dem Gelände oder der Wechselzone abhanden kommen oder für andere abhandengekommene Gegenstände von Teilnehmern oder Zuschauern. Diese Gegenstände hat der Eigentümer gegen Diebstahl zu versichern.
Mit dem Empfang der Startnummer erklärt sich der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Teilnehmer und Zuschauer, die Anzeichen von Infekten der oberen oder unteren Atemwege, Husten oder Fieber haben, ist es untersagt das Veranstaltungsgelände zu betreten bzw. müssen es unverzüglich verlassen.
Änderungsvorbehalt
Der Löwentriathlon 2024 steht wegen der Pandemierfahrungen sowie der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung nach wie vor bestehenden Coronagefahr unter einem Generalvorbehalt und selbstredend unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit des Löwentriathlons mit der im Mai 2024 gültigen Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Es besteht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung Unsicherheit darüber, wie sich die Pandemie entwickeln wird und ob bzw. welche behördlichen Vorgaben in der Zeit vor und zum Zeitpunkt des Löwentriathlons zu beachten sind. Wir als Veranstalter und Ausrichter lassen uns leiten von der Überzeugung, dass wir mit der Coronabedrohung leben müssen, mutig und umsichtig sowie in angemessener Selbstverantwortung und in Verantwortung für uns alle. Was dies im Einzelnen bedeutet, lässt sich nicht für alle vorschreiben. Wir als Veranstalter und Ausrichter des Löwentriathlons werden uns nach wie vor mutig und verlässlich der Herausforderung stellen und wachsam und beharrlich daran arbeiten, dass Triathlonsport in einem qualitativ überzeugenden Setting wie dem Löwentriathlon möglich bleibt. Dies kann auch bedeuten, dass wir operativ beim Löwentriathlon flexibel genug sein müssen, notwendige Anpassungen bzw. Änderungen an der Ausschreibung und / oder am Ablauf des Löwentriathlons vorzunehmen.
Wir sind mit den Betreibern des Strandbades Freilingen sowie den verantwortlichen Gemeindeverwaltungen und der Genehmigungsbehörde in regelmäßigem Austausch. Damit wir für uns alle das ökonomische Risiko gering halten, haben wir vorab eine Kulanzregel (siehe oben unter Rücktritt) entwickelt, die uns allen ein hohes Maß an Sicherheit gibt.