Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmevoraussetzungen

1. Zur Teilnahme am Löwentriathlon berechtigt ist jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet hat und im Besitz einer gültigen Startnummer des Löwentriathlons 2023 ist.

2. Zugelassen für das Wettkampfformat SPRINT sind die Jahrgänge 2007 und älter (Jugend A). Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. ZUgelassen für das Wettkampfformat OLYMPISCH sind die Jahrgänge 2005 und älter (Ak =0, 18 Jahre und älter).

 

Pflichten der Teilnehmer

1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Löwentriathlon, gegebenenfalls durch die Konsultation eines Arztes, beurteilt zu haben. Jeder Teilnehmer hat für eine funktionstüchtige Ausrüstung zu sorgen und insbesondere beim Radfahren einen Helm zu tragen, der den Bestimmungen der DTU entspricht. Jeder Teilnehmer ist für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz selbst verantwortlich und bestätigt dies durch seine Anmeldung.

2. Jeder Teilnehmer hat den Anweisungen und Vorgaben des Veranstalters, des Ausrichetrs sowie der Helfer und Wettkampfrichter Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den geplanten ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Teilnehmer, Helfer oder Zuschauer gefährden könnten, berechtigen den Veranstalter, den oder die entsprechenden Teilnehmer vom Löwentriathlon auszuschließen oder eine Disqualifikation zu jeder Zeit vorzunehmen.

3. Der Veranstalter/Ausrichter behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zur Anmeldung zuzulassen oder auch nach erfolgter Anmeldung von der Veranstaltung auszuschließen.

4. Der Transponder zur Zeitmessung ist beim Rad-Check-Out zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe des Transponders erhebt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von EUR 50,00 , die dem Teilnehmer in Rechnung gestellt wird.

 

Anmeldeannahme und Vertragsschluss

1. Die Anmeldung, die eine kostenpflichtige und verbindliche Zusage zur Teilnahme am Löwentriathlon 2022 unter ausdrücklicher Anerkennung der Ausschreibung und der AGB darstellt, ist nur ONLINE über die dafür vorgesehenen Anmeldeprozeduren auf der Homepage  des Löwentriathlons unter www.löwentriathlon.de möglich.

2. Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal pro Wettkampfformat anmelden, Doppelanmeldungen werden nicht akzeptiert.

3. Die Anmeldung kann nur akzeptiert werden, wenn die Ausschreibung sowie die AGB des Veranstalters und die Wettkampfordnung der DTU anerkannt und das Startgeld beim Veranstalter /Ausrichter eingegangen ist und der Veranstalter / Ausrichter die Anmeldung angenommen und ihr nicht bis zum Wettkampftag widersprochen hat.

 

Zahlung des Startgeldes

1. Die Teilnehmer verpflichten sich, per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren zu zahlen.

2. Sofern die Lastschrift mangels Deckung des Kontos oder Widerruf des Teilnehmers nicht eingelöst wird, ist der Veranstalter berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten sowie den Teilnehmer mit den Kosten des Rücktritts zu belasten. Die Kosten der Rücklastschrift und eine Bearbeitungspauscchale in Höhe von EUR 10,- hat auf jeden Fall der Teilnehmer zu tragen und wird diesem berechnet.

 

Ausgabe der Startunterlagen

1. Die Startunterlagen werden per Briefpost den Teilnehmern rechtzeitig vor dem Termin des Löwentriathlons an die im Rahmen des Anmeldeprozesses angegebene Postadresse zugesendet. Jeder Teilnehmer hat den Erhalt und die Vollständigkeit der Startunterlagen zu prüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

2. Jeder Teilnehmer erhält seine Startunterlagen mit der gültigen Startnummer auf eigene Gefahr per Deutsche Post Prioritätszustellung. Die Identiitätskontrolle und Kontrolle der Startberechtigung erfolgt im Rahmen des Bike-Check-In.

 

Rücktritt von der Teilnahme

Ein kostenfreier Rücktritt ist innerhalb von 8 Tagen nach erfolgter Onlineanmeldung möglich. Danach ist keine Abmeldung mehr möglich. Jedoch können akut verletzte oder erkrankte Starter Ihren Startplatz an einen Dritten Starter bis bis zu fünf Tagen vor dem Veranstaltungstag weitergeben. Die Weitergabe erfolgt im Rahmen einer regulären Ummeldung. 

 

Ausfall der Veranstaltung

1. Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Terroranschläge, Vandalismus, Pandemien) oder behördlicher Anordnung hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf den Ersatz von Schäden, etwa Anreise, Hotelkosten und o.ä. Eine Kulanzregelung ist eine Leistung des Veranstalters / Ausrichters, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

2. Bei Nichtantreten des Teilnehmers entfällt jeglicher Ersatzanspruch.

3. Sollte aufgrund extremer Witterung und damit verbunden, extrem kalter Wassertemperaturen ein Triathlon gemäß den Richtlinien der DTU nicht möglich sein, werden die Wettkämpfe als Duathlon oder einem entsprechend angepassten Format durchgeführt. Ersatzansprüche hieraus können nicht abgeleitet werden.

4. Ersatzansprüche von Teilnehmern sind ebenfalls ausgeschlossen, sollte die Veranstaltung aufgrund behördlicher Entscheidungen oder einer nicht oder nicht korrekt erfolgten sportrechtlichen Zulassung oder Genehmigung abgesagt oder aus anderen Gründen in ihrer Form modifiziert durchgeführt werden.

 

Haftung / Freistellungserklärung

Mit der verbindlichen Anmeldung zum Löwentriathlon über das Onlineportal erkennt jeder Teilnehmer die Ausschreibung des Löwentriathlons sowie die hier formulierten AGB an und verpflichtet sich nach den Vorgaben der Ausschreibung und der AGB bzw. sonstigen offiziellen Informationen und Anweisungen der Veranstalterin und des Ausrichters zu handeln.

1. Jedem Teilnehmer ist bekannt, dass seine Teilnahme am Löwentriathlon Gefahren und Risiken birgt und tödliche Unfälle nicht ausgeschlossen sind. Die Teilnahme am Löwentriathlon erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.

2. Die Haftung des Veranstalters ist, auch gegenüber Dritten, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter beauftragten Firmen, Dienstleister und Helfer.

3. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

4. Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände und Besitzgüter der Teilnehmer, die in den Wechselzonen abhandenkommen oder für andere abhanden gekommene Besitzgüter und Gegenstände der Teilnehmer, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

5. Mit der Entgegennahme der gültigen Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass ihm keine gesundheitlichen Gründe bekannt sind, die seine Teilnahme am Löwentriathlon beeinträchtigen, oder die seine Gesundheit durch die Teilnahme am Löwentriathlon gefährden könnten

 

Datenerhebung, Datenverwertung, Datenschutz

1. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, die bei der Anmeldeprozedur generiert werden, werden nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet.

2. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung explizit einverstanden damit, dass seine personenbezogenen Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnislisten, auch durch Drittdienstleister erfasst, weiterverarbeitet und veröffentlicht werden. Diese Einverständniserklärung gilt auch für alle Fotos und Filmaufnahmen in Zusammenhang mit der Veranstaltung.

3. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden ebenso einverstanden. Eine Verpflichtung zum Kauf von Foto- oder Filmprodukten wird hierdurch nicht begründet.

4. Generell gelten die Datenschutzrichtlichen der DGSVO unter www.loewentriathlon.de/datenschutz/

 

Wettkampfordnung

Für den Löwentriathlon gilt die Wettkampfordnung der DTU (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Antidoping-Ordnung, Kampfrichterordnung) in ihren jeweils gültigen Fassungen einschließlich der Rechts- und Verfahrensordnung und der Disziplinordnung. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Regelungen als verbindlich an.

 

WICHTIGER HINWEIS

Das Fernabsatzgesetz findet keine Anwendung auf die mit United Teams e.V. geschlossenen Verträge (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsG). Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Anmeldung zum Löwentriathlon ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend. Der Teilnehmer versichert, dass die Daten seiner Meldung richtig sind und er die Ausschreibung, den Haftungsausschluss, die Teilnahmebedingungen und das Reglement gelesen hat und anerkennt. Durch die Angabe der Emailadresse erklärt er sich weiter damit einverstanden, dass diese für das Versenden von Informationen (z.B. Newsletter) an ihn genutzt werden darf.

 

Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter hält sich das Recht vor, am Ablauf hinsichtlich der Zeit-, Startgruppeneinteilungen und Streckenführungen kurzfristig Änderungen vorzunehmen. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass dies kein Grund zur Kündigung des Vertrages ist.

Jeder Teilnehmer erklärt, dass er die Ausschreibung sowie die AGB des Löwentriathlons sowie die Verzichts ‐ und Freistellungserklärung sorgfältig durchgelesen zu haben und mit dem Inhalt ausdrücklich einverstanden zu sein.

Es gibt das deutsche Recht.

Veranstalter / Ausrichter:

United Teams e.V. / Geschäftsstelle / 68259 Mannheim